Kyoto plant drastische Erhöhung der Übernachtungssteuer

Bisher lag die Obergrenze für die Übernachtungssteuer in der alten Kaiserstadt bei 1000 Yen pro Person. Diese soll nun verzehnfacht werden.

Kyoto plant drastische Erhöhung der Übernachtungssteuer
Am Kamogawa in Kyoto. matya1234 / PIXTA
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Kyoto plant eine massive Anhebung der Übernachtungssteuer, die 2018 eingeführt wurde. Derzeit liegt die Obergrenze bei 1000 Yen pro Person und Nacht. Diese soll auf bis zu 10'000 Yen erhöht werden. Die Stadtverwaltung begründet den Schritt mit den Herausforderungen des Übertourismus. Im Jahr 2023 besuchten 50 Millionen Menschen die alte Kaiserstadt, davon über 35 Millionen Tagestouristen. 7 Millionen waren ausländische Touristen.

Das derzeitige System der Übernachtungssteuer, das Kyoto 2018 eingeführt hat, basiert auf den Kosten der Unterkunft, wobei 200, 500 oder 1'000 Yen pro Übernachtung erhoben werden (zum Artikel). Mit der geplanten Erhöhung würde die Steuer neu in fünf Kategorien eingeteilt. Der Höchstbetrag von 10'000 Yen würde für Übernachtungen ab 100'000 Yen pro Nacht fällig. Die Mindeststeuer von 200 Yen für Übernachtungen unter 6000 Yen pro Nacht bliebe unverändert. Läuft alles nach Plan, soll die Erhöhung ab 2026 in Kraft treten. Eine Obergrenze von 10'000 Yen wäre mit Abstand der höchste Steuerbetrag für Übernachtungen in Japan.

Kyoto erhofft sich von der Steuererhöhung Einnahmen in Höhe von 13 Milliarden Yen, mehr als doppelt so viel wie bisher. Die Mehreinnahmen sollen zur Finanzierung von Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen des Massentourismus verwendet werden. So wurde etwa im vergangenen Jahr ein Expressbus für Touristen eingeführt (zum Artikel).

Die Übernachtungssteuer in Japan

Auch in anderen touristischen Städten Japans wird eine Übernachtungssteuer erhoben, die jedoch unterschiedlich ausgestaltet sein kann (zum Artikel). Auch in Tokio, Osaka und Kanazawa sowie in allen Städten und Gemeinden dieser Präfekturen wird seit einigen Jahren eine solche Steuer erhoben. Weitere Städte mit Übernachtungssteuer sind Fukuoka (Stadt und Präfektur), Kitakyushu, Kutchan (Skigebiet Niseko) und Nagasaki. In diesem Jahr folgen Tokoname bei Nagoya, wo sich der Flughafen Centrair befindet (zum Artikel), und die Onsen-Stadt Atami in der Präfektur Shizuoka.

Neben der Übernachtungssteuer gibt es in Japan auch eine Inselsteuer, die jeweils bei der Benutzung der Fähre fällig wird. Diese wird derzeit nur an wenigen Orten erhoben, etwa auf der Insel Miyajima. Auch auf einigen kleineren Inseln der Präfektur Okinawa ist dieses System anzutreffen (zum Artikel).

Quellen


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