Einreise Japan
Die wichtigsten Informationen zur touristischen Einreise.
- VISUMFREIHEIT: Für die Schweiz, Deutschland und Österreich sowie für 65 weitere Länder gilt die Visumfreiheit. Dies bedeutet, dass für touristische, geschäftliche (ohne Bezahlung) und familiäre Kurzaufenthalte kein Visum notwendig ist. Der Kurzaufenthalt ist auf 90 Tage begrenzt. Für Bürger aus den DACH-Ländern gibt es die Möglichkeit, diesen Aufenthalt in Japan einmalig um weitere 90 Tage zu verlängern.
- VISIT JAPAN WEB: Visit Japan Web ist ein Online-Service der japanischen Einreisebehörde. Er ermöglicht das digitale Ausfüllen der Einreisekarte und des Zollformulars vor der Abreise. Das lästige Ausfüllen während des Fluges entfällt. Dies ermöglicht eine zügige Abfertigung durch den Grenzbeamten bei der Passkontrolle (jedoch keine Berechtigung zur Nutzung der "Fast Lane"!). Über diese Anwendung kann auch ein Tax-free-QR-Code generiert werden (zum Artikel).
- WEITERE INFOS: Am 29. April 2023 hat Japan sämtliche Corona-Einreisebeschränkungen aufgehoben. Seither ist für die Einreise weder ein Covid-19-Impfnachweis noch ein negatives PCR-Testergebnis erforderlich.
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Über ein kleines Dankeschön würde ich mich sehr freuen. Auch als Nicht-Abonnent*in können Sie so meine Arbeit unterstützen.