Ein Auto in Japan mieten

Wer als Tourist in Japan ein Auto mietet, sollte sich gut vorbereiten - auf die rechtlichen Anforderungen und die Verkehrsregeln. Ein Überblick.

Ein Auto in Japan mieten
Mit dem Auto Japan entdecken. Jo Panuwat D / Shutterstock.com
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Für die Abo-Kategorien INSIDER und EXPERTE von Jan in Japan vermittle ich eine japanische Reiseagentin, die Ihnen die offizielle japanische Übersetzung des schweizerischen und deutschen Führerscheins besorgt. Melden Sie sich unter abo@janinjapan.ch.

Japan hat die schnellsten Züge, das dichteste Eisenbahnnetz, viele Flugverbindungen und lokale Busse. Das Land lässt sich sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln bereisen. Gleichzeitig erleben Mietwagen seit einigen Jahren einen Boom. Denn gerade für die Erkundung ländlicher Ortschaften, in denen keine oder nur wenige Ortsbusse verkehren, bietet sich das Auto an.

Dies erfordert vor allem für Reisende aus der Schweiz und Deutschland einige Vorkehrungen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die es beim Mieten eines Autos in Japan zu beachten gilt.

Fahrausweis übersetzen lassen

Der in der Schweiz und in Deutschland ausgestellte internationale Führerschein ist in Japan nicht gültig. Inhaber eines schweizerischen oder deutschen Führerscheins müssen deshalb bei der Japan Automobile Federation (JAF) eine offizielle Übersetzung beantragen. Bei der Anmietung eines Mietwagens muss dann der Originalführerschein aus Deutschland oder der Schweiz zusammen mit der amtlichen Übersetzung der JAF vorgelegt werden.

Seit April 2025 ist es nicht mehr möglich, die Übersetzung persönlich bei den japanischen JAF-Zweigstellen zu beantragen. Ausserdem ist für einen Online-Antrag eine japanische Adresse erforderlich. Für Touristen gibt es daher nur folgende Möglichkeiten: