Ungültige Wahlen
Die Unterhauswahlen hätten nicht den Prinzipien der Verfassung entsprochen, sagen japanische Anwälte. Nun hat ein Gericht in Hiroshima ihnen recht gegeben.
Die Unterhauswahlen hätten nicht den Prinzipien der Verfassung entsprochen, sagen japanische Anwälte. Nun hat ein Gericht in Hiroshima ihnen recht gegeben.